In meiner Praxis steht die psychische Gesundheit im Mittelpunkt. Andere ergotherapeutische Indikationen können bei passender Versorgungssituation ebenfalls behandelt werden.

Gartentherapie

Der Garten als stiller Begleiter. Pflanzen pflegen, beobachten - für Erdung, Struktur und innere Klarheit.

Achtsamkeit

Bewusst zur Ruhe kommen. Kleine alltagstaugliche Übungen fördern die Selbstwahrnehmung und emotionale Stabilität

handwerklich gestalterische Therapie

Mit den Händen gestalten. Ausdruck finden z.B. durch Naturmaterialien, Speckstein, Ton und Farbe - stärkend und ordnend.

 

Prävention -Walking
Jogging

Bewegung, die stärkt. Rythmus, frische Luft und Aktivität fördern Ausdauer, innere Klarheit und psychische Stabilität

 

Wie erhalte ich Ergotherapie? Was ist bei Ergotherapie ARTig zu beachten?

  1. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
    Eine Ergotherapie-Verordnung kann durch Hausärzte, Psychiater oder Fachärzte ausgestellt werden, wenn eine psychische Belastung oder Diagnose vorliegt, die Ihre Alltagsbewältigung einschränkt.

  2. Erhalten Sie eine Heilmittelverordnung (Muster 13)
    Die Verordnung wird in der Regel auf dem Formular Heilmittelverordnung 13 ausgestellt. Wichtig ist der Hinweis: psychisch-funktionelle Behandlung. Pro Rezept sind meist bis zu 10 Termine möglich.

  3. Kommen Sie mit der Verordnung zu uns
    Melden Sie sich gern telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. In einem persönlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Ziele, Interessen und die therapeutischen Möglichkeiten.

 

 

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 60 Minuten, je nach Verordnung oder vereinbarten Modalitäten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Kostenübernahme – Was übernimmt die Krankenkasse?

Ergotherapie ist in der Regel eine Kassenleistung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 90 % der Behandlungskosten.

Keine Zuzahlung leisten müssen:

  • Personen unter 18 Jahren
  • Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind (z. B. bei geringem Einkommen oder chronischer Erkrankung – § 62 SGB V)

Wie hoch ist der Eigenanteil für alle anderen?

Für alle, die nicht befreit sind, fällt ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil an:

  • 10 % der Behandlungskosten
  • + 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept

Beispielrechnung – Erstverordnung (10 Behandlungen):

  • 10 x 8,80 € = 88,00 € 
  • einmalig 3,84 € für die ergotherapeutische Befunderhebung 
  • 10 € Verordnungsgebühr
    Gesamte Zuzahlung: 101,84 €

 Folgerezepte (je 10 Behandlungen):

  • 10 x 8,80 € = 88,00 €
  •  10 € Verordnungsgebühr
     Gesamte Zuzahlung: 98,00 €

 Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag zu leisten.

Privatversicherte & Selbstzahler

Privatversicherte bitten wir, sich vorab bei ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren – die Leistungen können je nach Vertrag unterschiedlich geregelt sein.

Selbstzahler sind herzlich willkommen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Die aktuellen Vergütungsvereinbarungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V (Anlage 2) Können Sie vorab im Internet zum Nachlesen zu finden.